Gildenblatt Spieler

Aus WacheWiki
Zur Navigation springenZur Suche springen

Infohrmationingungsblatt*

zum Gildengesätz der Spiehler fom 30. Gruni im Jahre des zockenden Zephirs zum Stand pähr 16. April im Jahre des abgebrannten Aasgeiers)

§ 1 Gildengesetz - Geltigungsbereich

Der Wirkigungskreis der Gilde der Spieler und artverwandigter Berufige beziehet sich auf die Stadtgrenzen von Ankh*Morpork. Die Ausuebung der Geschaefte hat in verrauchigten Hinterzimmern von Tavernen, auf belebigigten Marktplaetzen im Falle des Huetchenspielens o.ae. und; oder in dunklen Seitengassen zu erfolgigen.


§ 2 Gildengesetz - Farianten

Folgende Tapellhe sollig dir helfen, die legaligen Spielartigen innerhalb der Gilde zu kennigen: v Leg Herrn Zwiebel rein v Wuerfeln v Gluecksrad v Huetchenspiel v Finde den Patrizier +3 Karten, 2 Damen eine Patrizierkarte, aehnlich wie Huetchenspiel+ v Poker v Wetten + Auf verschiedene Ereignisse oderRennen etcpp.+


§ 3 Gildengesetz - Gildenanteil

Der Gildenanteil ist von dem gesamtigen Spielgewinn *also dem Pruhtoendgeld* zu berechnigen. Gewinnsumme unter 1 Dollar + Geh weiter spielen!! Gewinnsumme 30 bis 50 AM+ 20 Prozent Gewinnsumme 50 bis 100 AM+ 25 Prozent Gewinnsumme 100 bis 150 AM+ 30 Prozent Gewinnsumme ueber 150 AM+ 28 Prozent


§ 4 Gildengesetz - Gewinnabwicklung

Nach erfolgter Abzocke ist dem Opfer eine Quittung auszuhaendigen, bzw. versteckt zuzustecken. Die Quittung ist gemaess dem normierten Quittungsblock +FormularF.H. 9c+ auszufertigen. Jedes Mitglied erhaelt bei erstmaliger Lizenzloesung einen Satz F.H. 9c als Willkommigenspraehsent. Danach sind die Formulare kostenpflichtig um 1,50 AM bei dem zustaehndigen Gebiehtsvertraeter zu beziehigen. Das Formulahr ist in dreifachiger Ausfertigung auszufuelligen. Ein Abschnitt verbleibigt beim Opfher. Ein Abschnitt verbleibigt beim Spieler. Das Orikinahl ist mit der errechneten Quote und dem Originahlauftrahg binnen eines Tages nach erfolgter Abzockean den zustaendigen Gebiehtsvertreter in einem verschlossenen Kuhwert zu uebergebigen.


§ 5 Gildengesetz - Sachleistungen

Sachleistungen als Endgeld fuer Spielschulden ist tunlichst zu vermeidigen. Sollte ein Spieler dennoch den Auftrahg in Form von Sachpreisen akzeptierigen, so ist der Gildenanteil wie folkt in bar zu entrichten: Bewehgliche Dinge des alltaeglichen Gebrauchs *Moebel,; Kleidung, etc. 20 AM Schmuck 50 AM Immobiliehen, Kutschen und aehnliche Fortbewehgungsmittel 30 Prozent des Schaetzwertes Mindestens 100 AM Ehefrauen oder Freundinnen werden als Sachleistigung nicht akzeptieret!! Der Schaetzwert wird fom Gildenschätzmeister *bei Immobiliehen vor Ort* ermittelt; die Schaetzgebuehr in Hoehe von 5 AM ist fom Gildenmitgliehd sofort in bar zu entrichtigen.

Gezeichnigt: ................................................................. Assimaermel, Gildenvorsitzender


(*) Dieses Formblatt ist jedigem Bewerber auf Mitgliedschaft in der Gilde auszuhaendigen

Missionslinks