Gildenblatt-Stripperinnen

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formirungsblatt Stripperinnengilde* zum Gildengesätz der Stripperinnen fom 22. Juni im Jahre des bellenden Bibers (aktualisrd 15.November im Jahre des blankziehenden Beos) § 1 Gildengesätz - Betähtigunksfeld Diesige Lizenz bezieht sich auf das kunstvollige Ausziehigen von Bekleidigung. Bei Trollen auf das langsamige Anziehigen derselbigen (Für Trolle: Moos, jedigwelchiger Art, zähligt nichet als Kleidigung). Die Betätigung umfassigt das Tanzen in nachfolgenden Formen: Exotisch Klatschianisch Auf eine künstlerische Aussagigung ist immer zu achtigen. § 2 Gildengesätz - Preise Die nachigstehende Auflistigung sinnet Richtpreisen. Es isset auch möglich bei privatigen Vorstelligungen/oder im Vorigraus einen angemessigten Pauschaligbeitrag zu vereinbarigen. heißige Bewegigung: 10 Cent Der betroffene Dobermann soll endlich weitergehende Informationen über diese Gilde beschaffen. gez.: Robin Picardo, Feldwebel P.S.: Ich mache es doch selbst! Bin in ca. 3 Tagen wieder da! sehr heißige Bewegigung: 15 Cent Endblösigung bis zu den Hügeln*: 30 Cent Endblösigung bis zum Schmuckkästchen*: 1 AM-$ Federn-/Ballonzuschlagig: 5 Cent Stangenaufschlag: 7a Cent Stammkunden Skonto: 10% Bonusigkarte: 3% (* Trolle entsprechend umgehekehrigt) Alle Preise sinnet sofortig bei der Künstlerin zu entrichtigen und ihr wahlweisig in die eventuell noch vorhandige Bekleidigung zu steckigen. § 3 Gildengesätz - Tähtigkeitsausübunk Bei der Tätigkeitsausübunk isset immer darauf zu achtigen, dass entwediger 2 cm Luft oder Stoff zwischen Darstelligerin und Kunden sich befindigt. Zuwiderhandligungen werdigen durch die Näherinnengilde geahndigt. § 4 Gildengesätz - Zeiten Die Ausübigung der Darstelligung ist nur zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang gestattigt. § 5 Gildengesätz - Gewährleitigung Die Gilde und Künstlerin garantiert vollständige Zufriedenheit des Kunden bei allen Ausübungen der Tätigkeit, solangig diese nichet in das Arbeitsgebiet einer anderigen Gilde falligt. Etwaige Beschwerden sinnet bei ____________________ (Name des großigen, hässlichen Türstehertrolls einsetzigen) vorzutragigen. § 6 Gildengesätz - Gildenanteil Der Gildenanteil isset in einer gesonderigten Satzung festgehaltigt. § 7 Gildenfährordnung - Haftung Die Gilde haftig nicht für Herz- und Kreislaufversagigung älterer Kunden und explodierenden Köpfen bei Trollen. Mit betretigen der Lokalität erkennet dies der Kund an. Zwerge werden gebetigt ihre Äxte an Eingangig abzugebigen. § 7a Gildenfährordnung - Ein Drink mindestens!! Solltige der Kunde ein Gespräch mit der Darstellerin führigen wollen, so hat er ihr einen Drink mindestens auszugebigen. Die Darstellerigin befindigt eigenständig darüber wann es für den Kundigen anne Zeit isset eine neuiges Getränkig auszugebigen. § 9 Gildenfährordnung - Kältezuschlag Alle Preise können sich im Winter verdoppeligen, wenn im Ätablissement keine änständige Temperatur herrschigt. Solltigen sich Eiszapfen inne Darstellungsraum bildigen, so kann die Künstlerin den Auftritt verweigerigen. (Diese Regeligung gilt nicht für Lebewesen auf Siliziumbasis.) § 10 Gildengesätz - Erfülligungsort Diese Gesätze und Ferodnigungen gelten für die Gildenmitglieder und Inanspruchnehmiger dieser Dienstleistigung im Ätablissement ihriger Wahl. _________________________ Betty "BangBangBuuuuummmm" Fiedler (Interimsvorstand) *Dieses Formblatt isset auf Servietten zu druckigen und jedigem Gast bei der Bestlligung von Getränkigen auszugebigen und somit bekanntzumachigen. Die Vostandschaft behaltigt es sich vor, unangemeldigte Kontrolligen der Ätablissement vorzunehmigen.

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