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Neuanfang? - Stadtwache
 
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 Betreff des Beitrags: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Mai 2009, 15:47 
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Heyho

ich spiele seit längerem mit dem Gedanken mir einen neuen Charakter anzulegen, weil ich im Nachhinein doch ziemlich viele Fehler beim Erstellen meines Ersties gemacht habe ;)
Meine Hauptfrage dazu: Mir ist so, als ob es da eine Sonderregelung gab, welche Teile der Grundausbildung neu absolviert werden müssen und welche einem "erspart" bleiben würden.
Spielt mir da mein Gedächtnis wieder einen Streich, oder gab es sowas tatsächlich?

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Mai 2009, 16:06 
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Aus der Anleitung zitiert:
Code:
Das "Stufe 4" Urteil

Es gibt ein paar wenige Verbrechen, die Intime einfach nicht mit einer simplen Verurteilung der Stufe 3 abgedeckt werden können. Dazu gehören unter anderem Mord, Landesverrat, vorsätzliches Herbeiführen der Apokalypse und ähnliches. Wird ein Wächter (der Charakter, nicht der Spieler) dieser Verbrechen für schuldig befunden, ist er schlicht und ergreifend nicht mehr in der Wache tragbar.

Geht eine Anzeige bei IA ein, die eine solche Anklage rechtfertigen könnte, so geschieht folgendes:

Um Missverständnisse im Anzeigetext auszuschliessen, hat sich der Stammagent zunächst einmal formlos mit dem Kommandeur zu beraten, ob die Anklage gerechtfertigt ist. Sind sich beide einig, fangen die Mühlen der Wachejustiz an, sich zu drehen.

WICHTIG: für Anklagen dieser Art gilt eine Verjährungsfrist von drei Monaten.

Der Ablauf der Ermittlungen bei einer Anklage dieser Art ist noch identisch mit anderen Emittlungen, aber anders verhält es sich mit dem Urteilsspruch der Jury: Sie stimmt nicht über verschiedene Urteilsstufen ab, sondern nur über schuldig oder nicht schuldig.

Kommt es mit einer einfachen Mehrheit zu einem Schuldspruch, so gilt folgendes:

    * Intime:
      Der Charakter des Beschuldigten (nicht der Spieler) wird unehrenhaft aus der Wache entlassen (mit einem entsprechenden Vermerk zu den Ehemaligen verschoben) und der zivilen Gerichtsbarkeit des Patriziers übergeben. Alle Ribbons, Ehrenbänder und Medaillen gehen verloren.
    * Outtime:
      Der Spieler kann mit einem neuen Charakter sofort bei GRUND wieder beginnen. Dort hat er eine Single und eine LIVE abzuliefern, bevor er wieder zum Gefreiten befördert wird.
      Erhalten Rekruten eine Verurteilung der Stufe 4, so haben sie mit einem neuen Charakter GRUND noch einem komplett zu durchlaufen. Hierbei ist es ausreichend, wenn der Beginn der Ermittlungen (Eintrag ins IA-Forum) während der Rekrutenzeit erfolgt. Sollte der Wächter im Verlauf der Ermittlungen schon Gefreiter werden, so hat er trotzdem mit dem neuen Charakter GRUND komplett zu durchlaufen.
Daraus schließe ich, dass du nur eine Live und eine Single abliefern musst. Falls das nicht für einen freiwilligen Neuanfang geht, würde ich dir einfach empfehlen, ein paar Bürger umzubringen und dich dabei erwischen zu lassen ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Mai 2009, 16:12 
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Okay, auf die Idee DA zu gucken bin ich natürlich nicht gekommen ;)
Aber gute Frage -> muss ich jetzt so ein Stufe 4 Urteil erzwingen? So sehr hasse ich meinen Erstie auch nicht ;)

Edit: mit "DA" meinte ich diesen speziellen Bereich der Anleitung, auf die Idee in die Anleitung zu schauen bin ich schon gekommen :scheinheilig:

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Mai 2009, 16:22 
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Ich würde ja einfach mal Bregs fragen, was sie dazu sagt. Ein Urteil der Stufe 4 zu erzwingen halte ich für unnötig :wink:

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Alle sagten es geht nicht, da kam einer der das nicht wusste und tat es.


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Mai 2009, 16:58 
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Aber das diese Regelung besteht ist ein gutes Argumentationsargument.

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Mai 2009, 17:21 
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Will ich ja auch nicht leugnen, aber ich bin mir auch ziemlich sicher, dass sich da eine andere Loesung finden laesst. Ausserhalb der Regeln sozusagen :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Mai 2009, 17:56 
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Also, ich würde sagen, wenn jemand längere Zeit aus der Wache draußen war (also entlassen) und dann neu anfängt, muss er GRUND komplett machen, um wieder reinzukommen. Ebenso ein Zweitie, das dies ja ein zusätzlicher ganz neuer Charakter ist.
Wer sich aber als aktiver Spieler einen neuen Erstcharakter zulegen will, der braucht nur eine Live und eine Single.

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Donnerstag 7. Mai 2009, 21:40 
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Also ich würde sagen, das "Also, ich würde sagen, " weg, das "wenn" groß und ab in die Anleitung damit. 8)

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Schon gelesen? Stadt der verlorenen Träume - Wie ist deine Meinung?

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Freitag 8. Mai 2009, 11:26 
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Meiner unbedeutenden Meinung nach schadet es nicht, wenn
a) der Rekrutentest nochmal bestanden werden muss, da viele Wächter ja die Regeln nur überflogen haben (was ja auch manchmal ausreicht) und
b) eine Grund-Multi absolviert wird, um in den eigenen Char reinzukommen und ihm Hintergrundgeschichte und Beziehungen zu geben.
Wie gesagt: meine Meinung.

Herzlichst.
- Sebulon

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Freitag 8. Mai 2009, 11:33 
mhm. Bei der Multi hab ich auch schon überlegt, ob ich nicht doch eine bei GRUND mache, eben um in den neuen Char reinzukommen, bevor ich ihm ne Spezialisierung verpasse.


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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Freitag 8. Mai 2009, 12:32 
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Also, ich fände es nicht schlecht, wenn du an einer GRUND-Multi teilnimmst. Das ist eine Person weniger, die für eine Multi benötigt wird ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Freitag 8. Mai 2009, 19:04 
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Registriert: Donnerstag 23. Dezember 2004, 21:33
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Es ist in die Anleitung übernommen worden (Danke, Rogi!)

Es hält dich niemand davon ab, eine GRUND-Multi zu machen, du MUSST es nur nicht ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Freitag 8. Mai 2009, 19:39 
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Registriert: Dienstag 27. September 2005, 12:12
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Sebulon: In Punkto Rekrutentest fände ich es ärmlich, wenn die Leute den nochmal ablegen müssen. Jemand, der jahrelang in der Wache war, der kennt dann auch die Regeln.

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Freitag 8. Mai 2009, 19:43 
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Registriert: Donnerstag 23. Dezember 2004, 21:33
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Zitat:
Sebulon: In Punkto Rekrutentest fände ich es ärmlich, wenn die Leute den nochmal ablegen müssen. Jemand, der jahrelang in der Wache war, der kennt dann auch die Regeln.
Bist du dir da so sicher? Meiner Erfahrung nach stimmt das nicht immer. Manche Wächter zeigen eine erstaunliche Resistenz gegen dieses bestimmte Dokument. Ich habe den Link zur Anleitung nicht umsonst in meine Signatur aufgenommen...

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 Betreff des Beitrags: Re: Neuanfang?
BeitragVerfasst: Dienstag 12. Mai 2009, 17:04 
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Registriert: Donnerstag 26. Juni 2008, 20:42
Beiträge: 65
Jetzt würde mich doch einmal interessieren: Ist es Mord, wenn beim Einsatz eher unnötigerweise ein Verbrecher getötet wird?

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Ok, wenn ich nach 10 Singles noch nichts besseres als 8 Punkte fertiggebracht habe, dann höre ich auf. Aber davor müsst ihr mich noch ertragen!!! (Multiple Ausrufezeichen-Regel)

"Muffioso wieder Willen":
Story: 95%
Geschrieben: 15%

Zusätzlich noch eine Idee für eine Single bzw. Multi:
15%


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