Lizenzbestimmungen für/gegen Eselkarrenlenker

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  1. Lizenzbestimmungen
    1. Ein Eselkarrenlenker ist dazu angehalten, mindestens eine Lizenz mit sich zu führen.
      1. Unter Umständen sollten auch Karren und Esel eine Lizenz bei sich tragen.
      2. Auch wenn Kuh/Pferd/Nilpferd/Ente vor den Karren gespannt sind, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Eselkarren.
    2. Wer für Schnapper Lebensmittel transportiert muss zudem eine Erlaubnislizenz zum Laden gefährlicher Güter besitzen.
    3. Die Ausrede "Die Lizenz ist in meiner anderen Hose" ist unzulässig und trägt allenfalls nur noch zu Erheiterung des Lizenzprüfers bei.
    4. Wer eine Lizenz beantragen will, braucht eine Beantragungslizenz.
      1. Was es alles für Lizenzen gibt, erfährt man meist erst während einer Kontrolle. Nur der Lizenzprüfer weiß, was es für Lizenzen gibt.
      2. Behauptungen manche Lizenzen wären reine Erfindungen fallen unter üble Verleumdungen. Merke: Manche Lizenzen erfordern eben die Daten der Großtante dritten Grades, dies ist keine bloße Willkür, auch wenn es so erscheinen mag.

Siehe auch: Führen von Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten