Führen von Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten: Unterschied zwischen den Versionen

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#Führen von Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten Um einen Eselskarren mit sonderechten zu führen bedarf es einer Lizenz zum Führen von Eselskarren und einer Lizenz zum führen einer Eselskarre im Wachdienst.
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#'''Führen von Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten.''' Um einen Eselskarren mit Sonderechten zu führen, bedarf es einer ''Lizenz zum Führen von Eselskarren'' und einer ''Lizenz zum Führen einer Eselskarre im Wachdienst''.
#Lizenz zum Führen eines Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten Zum Erlangen der Lizenz zum führen einer Eselskarre im Wachdienst, muss der Antragsstellende über eine Lizenz zum Führen einer Eselskarre, sowie eine Lizenz zum Beantragen einer Lizenz zum führen einer Eselskarre im Wachdienst verfügen, sowie eine Ausbildung im Fahren mit Sonderrechten bei einer von der Ausbildungsleitung der Wache autorisierten Person durchgeführt haben.
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#'''Lizenz zum Führen eines Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten'''. Zum Erlangen der ''Lizenz zum Führen einer Eselskarre im Wachdienst'' muss der Antragsstellende über eine ''Lizenz zum Führen einer Eselskarre'', sowie eine ''Lizenz zum Beantragen einer Lizenz zum führen einer Eselskarre im Wachdienst'' verfügen, sowie eine Ausbildung im Fahren mit Sonderrechten bei einer von der [[GRUND|Ausbildungsleitung]] der [[Wache]] autorisierten Person durchgeführt haben.
#Sonderrechte für Eselskarren Eselskarren der Stadwache haben immer Recht
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#'''Sonderrechte für Eselskarren'''. Eselskarren der Stadwache haben immer Recht.
##Sonderrechte sind nur in notwendigem maße anzuwenden
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##Sonderrechte sind nur in notwendigem Maße anzuwenden.
##Die Inanspruchnahme dieser Rechte liegen im Ermessen des Esels
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##Die Inanspruchnahme dieser Rechte liegen im Ermessen des Esels.
##Als Esel gelten auch Nilpferde, Pferde, Elefanten und andere Zugtiere
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##Als Esel gelten auch Nilpferde, Pferde, Elefanten und andere Zugtiere.
##Eselskaren der Wache dürfen jede Verkehrsregel, der Stadt Ankh Morpork brechen.
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##Eselskarren der Wache dürfen jede Verkehrsregel der Stadt [[Ankh-Morpork]] brechen.
#Wegerechte für Eselskarren Hat ein Eselskarren der Stadtwache, oder einer Anderen von der Stadtwache lizenzierten Organisation seine Alarmglocke eingeschaltet, so ist diesem sofort platz zu schaffen.
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#'''Wegerechte für Eselskarren'''. Hat ein Eselskarren der Stadtwache (oder einer anderen von der Stadtwache lizenzierten Organisation) seine Alarmglocke eingeschaltet, so ist diesem sofort Platz zu schaffen.
##Ist dies nicht der Fall, so wird der Person die den Weg versperrt jegliche Lizenz zum führen von Fahrzeugen für einen Monat abgenommen. Eine weitere Straffe liegt im Ermessen der Wachleitung.
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##Ist dies nicht der Fall, so wird der Person, die den Weg versperrt, jegliche ''Lizenz zum Führen von Fahrzeugen'' für einen Monat abgenommen. Eine weitere Strafe liegt im Ermessen der Wacheleitung.
#Haftung Der Führer eines Einsatzfahrzeuges mit Wegerechten trägt dass volle Risiko dieser Fahrt. Sollte er einen Schaden jedwelcher Art verursachen, so hat er in erster Linie persönlich, und in zweiter Linie, die für ihn verantwortliche Organisation dafür aufzukommen.
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#'''Haftung'''. Der Führer eines Einsatzfahrzeuges mit Wegerechten trägt dass volle Risiko dieser Fahrt. Sollte er einen Schaden jedwelcher Art verursachen, so hat in erster Linie er persönlich, und in zweiter Linie die für ihn verantwortliche Organisation dafür aufzukommen.
##Wird Illegal erlangtes gut bei einer Einsatzfahrt beschädigt oder zerstört, so haftet der Täter für den entstandenen Schaden.
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##Wird illegal erlangtes Gut bei einer Einsatzfahrt beschädigt oder zerstört, so haftet der Täter für den entstandenen Schaden.
##Werden Personen während einer Einsatzfahrt verletzt, so haben sich diese, sofern es: a) Zivilpersonen sind, unverzüglich und b) Wachmitglieder sind, baldmöglichst auf der nächstgelegenen Wachstation zu melden.
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##Werden Personen während einer Einsatzfahrt verletzt, so haben sich diese, sofern es: a) Zivilpersonen sind: unverzüglich und b) Wachmitglieder sind: baldmöglichst auf der nächstgelegenen Wachstation zu melden.
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Version vom 27. Juni 2012, 09:13 Uhr

  1. Führen von Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten. Um einen Eselskarren mit Sonderechten zu führen, bedarf es einer Lizenz zum Führen von Eselskarren und einer Lizenz zum Führen einer Eselskarre im Wachdienst.
  2. Lizenz zum Führen eines Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten. Zum Erlangen der Lizenz zum Führen einer Eselskarre im Wachdienst muss der Antragsstellende über eine Lizenz zum Führen einer Eselskarre, sowie eine Lizenz zum Beantragen einer Lizenz zum führen einer Eselskarre im Wachdienst verfügen, sowie eine Ausbildung im Fahren mit Sonderrechten bei einer von der Ausbildungsleitung der Wache autorisierten Person durchgeführt haben.
  3. Sonderrechte für Eselskarren. Eselskarren der Stadwache haben immer Recht.
    1. Sonderrechte sind nur in notwendigem Maße anzuwenden.
    2. Die Inanspruchnahme dieser Rechte liegen im Ermessen des Esels.
    3. Als Esel gelten auch Nilpferde, Pferde, Elefanten und andere Zugtiere.
    4. Eselskarren der Wache dürfen jede Verkehrsregel der Stadt Ankh-Morpork brechen.
  4. Wegerechte für Eselskarren. Hat ein Eselskarren der Stadtwache (oder einer anderen von der Stadtwache lizenzierten Organisation) seine Alarmglocke eingeschaltet, so ist diesem sofort Platz zu schaffen.
    1. Ist dies nicht der Fall, so wird der Person, die den Weg versperrt, jegliche Lizenz zum Führen von Fahrzeugen für einen Monat abgenommen. Eine weitere Strafe liegt im Ermessen der Wacheleitung.
  5. Haftung. Der Führer eines Einsatzfahrzeuges mit Wegerechten trägt dass volle Risiko dieser Fahrt. Sollte er einen Schaden jedwelcher Art verursachen, so hat in erster Linie er persönlich, und in zweiter Linie die für ihn verantwortliche Organisation dafür aufzukommen.
    1. Wird illegal erlangtes Gut bei einer Einsatzfahrt beschädigt oder zerstört, so haftet der Täter für den entstandenen Schaden.
    2. Werden Personen während einer Einsatzfahrt verletzt, so haben sich diese, sofern es: a) Zivilpersonen sind: unverzüglich und b) Wachmitglieder sind: baldmöglichst auf der nächstgelegenen Wachstation zu melden.