Die Gesetze und Verordnungen der Städte Ankh und Morpork: Unterschied zwischen den Versionen

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#Lizenzbestimmungen
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##Ein Eselkarrenlenker ist dazu angehalten mindestens eine Lizenz mit sich zu führen.
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###Unter Umständen sollten auch Karren und Esel eine Lizenz bei sich tragen.
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###Auch wenn Kuh/Pferd/Nilpferd/Ente vor den Karren gespannt sind gelten die gleichen Bestimmungen wie für Eselkarren.
 
##Wer für Schnapper Lebensmittel transportiert muss zudem eine Erlaubnislizenz zum Laden gefährlicher Güter besitzen.
 
##Die Ausrede "Die Lizenz ist in meiner anderen Hose" ist unzulässig und trägt allenfalls nur noch zu Erheiterung des Lizenzprüfers bei.
 
##Wer eine Lizenz beantragen will, braucht eine Beantragungslizenz.
 
###Was es alles für Lizenzen gibt, erfährt man meist erst während einer Kontrolle. Nur der Lizenzprüfer weiß was es für Lizenzen gibt.
 
###Behauptungen manche Lizenzen wären reine Erfindungen fallen unter üble Verleumdungen. Merke: Manche Lizenzen erfordern eben die Daten der Großtante dritten Grades, dies ist keine bloße Willkür auch wenn es so erscheinen mag.
 
 
=Richtlinien zum Umgang von Wächtern mit anderen Wächtern=
 
=Richtlinien zum Umgang von Wächtern mit anderen Wächtern=
 
==I. Das Respektieren==
 
==I. Das Respektieren==

Version vom 21. März 2008, 23:20 Uhr


Richtlinien zum Umgang von Wächtern mit anderen Wächtern

I. Das Respektieren

1. Wächter haben einander zu respektieren. 1.1. Das gilt in einem besoderen Maße für Vorgesetzte. 1.2. Das gilt in einem eingeschränktem Maße für Untergebene. 1.3. Rekruten müssen sich den Respekt erst verdienen. II. Das Töten 2.1. Es ist Wächtern verboten, andere Wächter zu töten. 2.2. Das Töten der eigenen Person ist Wächtern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Diese Voraussetzungen werden in Anhang A näher erläutert. 2.3. Es ist Wächtern verboten, einen ehemaligen Wächter ohne dessen Einverständnis zu töten. 2.4. Sofern mehrere Wächter einen ehemaligen Wächter mit dessen Einverständnis töten wollen, findet ein Auswahlverfahren statt, dass auf den Austausch von Argumenten und Befehlen basiert. 2.5. Für das Töten eines ehemaligen Wächters braucht ein Wächter eine Genehmigung seines Vorgesetzten. 2.5.1 : Ausser der Vorgesetzte wäre der zu tötende Wächter. Dann ist eine schriftliche Zustimmung seitens der Kommandantur notwendig. 2.5.2 : Nein, irgendwo muss Schluss sein! 2.5.2.2.1 Sollte nicht Schluß sein, muß der Kommandeur sich selbst töten oder seinen Nachfolger mit dieser Aufgabe betrauen. 2.6. Es ist Wächtern verboten, von Zivilisten getötet zu werden. 3. Definition von Töten 3.1 Unwiderrufliches Töten 3.1.1 Definition der Unwiderrufbarkeit Aufgrund des großen magischen Feldes der Scheibenwelt muß mit Sicherhheit ausgeschlossen werden, dass ein unwiderruflich Getöteter a) nicht vielleicht doch von einem Werwolf gebissen wurde b) Niemals ein Blutstropfen auf die Asche fallen kann c) den Sturz nicht vielleicht doch irgendwie überlebt haben kann d) oder sonstwie jemals zurückkehren kann 3.1.2 Nowendigkeit der Erlaubnis Die Unwiderrufbarkeit des Todes muß in der Erlaubnis des zu tötenden Wächters eindeutig und explizit erlaubt werden. 3.2 Widerrufbares Töten 3.2.1 Definition der Widerrufbarkeit Widerrufbar sind alle Tode, die im Falle einer Rückkehr umkehrbar sind. Deshalb zählen zu widerrufbaren Toden nicht nur Ableben mit Möglichkeit der Wiederauferstehung im Falle von a) Untotsein und b) überraschendem Auftauchen, da damals keine Leiche gefunden wurde, sondern genauso Situationen, die den Wächter für scheinbar und unscheinbar unendlich langer Zeit von der Ausübung des Wächterberufs abhalten, wozu auch - jedoch nicht ausschließlich - a) Ruhestand b) Versetzung c) Erbschaft in weit entfernten Ländern d) Verschollensein e) Hochzeit und/oder f) Fall in eine andere Dimension zählen. Verordnung über die Entlohnung von Angestellten des Stadtstaates Ankh-Morpork 1. Diese Verordnung regelt die die Entlohnung von Leistungen und Anwesenheiten von Angestellten , Freien Dienstnehmern und Tagelöhnern des Stadtstaates Ankh-Morpork. 1.1. Umfang: Dem Dienstnehmer ist bei Eintritt in den Dienst unserer Stadt vom gesamten Umfang seiner Entlohnung zu informieren. 1.2. Entwicklung: Die Gehaltsentwicklung nach den etablierten Bienal-Sprüngen ist ihr/ihm verständlich zu machen. 1.3. Regelmässigkeit: Der Dienstgeber , d.h. die jeweilige Kostenstellenverantwortliche (zB.Wachekommandant)hat in der Budgetierung Sorge zu tragen, dass eine regelmässige Entlohnung sichergestellt ist, und nicht durch ungeplante Anschaffungen ( chronisches 3tes jausenbrot, etc.) in Frage gestellt werden. 1.4. Zulagen: Je nach Einsatzgebiet und Art, hat der Dienstnehmer Anspruch auf Zulagen, die der Schwere oder einer verbundenen Gefahr angemessenen erscheint. Bei Definition einer Stelle und damit verbundenen Planposition müssen diese Zulagen, ihr Umfang und ihre Häufigkeit geklärt und dem Bewerber offengelegt werden. Auch hier ist auf §1.3. Rücksicht zu nehmen. 1.5. Prämien: Bei besonderen Verdiensten für die Stadt, hat der Kostenstellenverantwortliche (zb. Wachekommandant) das Recht Sonderprämien auszuschütten, auf die jedoch auch bei wiederholtem Genuss, keinerlei Rechtsanspruch durch den Dienstnehmer besteht. Derlei Prämien sind üblicher Weise nicht planbar, und bei der Stadtverwaltung , auch bei Abdeckung aus dem Kostenstellenbudget, gesondert zu genehmigen. 1.6. Strafweises Einbehalten von Gehaltsanteilen: Bei Zuwiderhandlung gegen das Gesetz der Stadt Ankh-Morpork , oder spezielleren , nur die Kostenstelle ( zB. Wache) betreffenden Gesetzestexten hat der Kostenstellenverantwortliche das Recht, das gehalt des Dienstnehmers bis zu einer Untergrenze von 10 AMDollar einzubehalten. Nachweisliche Schwernisse wie Alleinverdiener, Behinderung oder belegbare Schulden können vom Dienstnehmer in diesem Falle zur Anhebung dieser Untergrenze geltend gemacht werden. 1.7. Altersvorsorge und Krankenvorsorge: Sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erfunden, und bis auf weiteres nicht bestandteil des Entlohnungssystem des Stadtstaates Ankh-Morpork. Paragraph 3: Die Stadtwache 1.Nur Menschen sind zur Wache-Mitgliedschaft berechtigt.Es darf dort keine niederen Rassen geben 1b.Trolle gelten auch trotz ihrer Höhe als niedere Rasse. 2. Die Stadtwache ist das ausführende Organ des Königs. Sie hat seinen Befehlen wie willenlose Zombies zu folgen. 2b.Trotzdem werden keine Zombies, weder willenlose noch sonstige, eingestellt. 3. Der gute Wächter ist mindestens 2 Meter hoch. Sollte er kleiner sein, kann er nicht über den Rang eines Obergefreiten in die Dienste treten. Aus dem Vorschriftenkatalog 1389: 1.Jede Person hat Anstand zu wahren. 1b Wer schreiend mit einer großen Keule in ein Geschäft platzt, besitzt keinen Anstand. 1c Auch wenn es eine kleine Keule ist, geht der Anstand dennoch verloren. 1d Die Keule mit Blümchen zu verzieren, hilft ebenfalls nicht. 2.Sollten einige Personen ihren Anstand verloren haben, ist es die Pflicht aller, betreffende Bürger darauf hinzuweisen. 2b Man sollte die Person nicht mit einer Keule darauf hinweisen. 3.Beim Teetrinken ist der kleine Finger elegant abzuspreizen 3.0a Bei Gnomen reicht es aus, EINEN der Finger zu spreizen. 3.0b Zombies und Mumien spreizen den kleinen Finger nur so weit ab, dass dieser noch am restlichen Körper haftet 3.1a Der Tee ist nicht zu schlürfen 3.2a Zum Tee sollte kleines Gebäck gereicht werden 3.2b Zwergenbrot ist KEIN Gebäck. 3.3a "Füchtels Apfelholztee" fällt nicht unter Tee, da die Zusammensetzung aus 90% Schnaps und nur 10% Tee besteht. 3.3b Auch in "Füchtels Teemischung" konnte kein Tee festgestellt werden. Die Zutaten, die gefunden worden waren sind größenteils unbekannt oder anstandslos. 3.3c Wer in Füchtels Teestube verkehrt, bestitz keinen Anstand. 4. Wenn eine Person mit Anstand eine andere Person mit Anstand trifft, ist diese freundlich zu Grüßen. 4.1 Der Gruß kann mündlich oder in Form einer freundlichen Geste erfolgen. 4.1.1 Das Beschimpfen oder Würgen einer Person gilt nicht als akzeptable Grußformen 4.1.2 Mit Keulen grüßt man nicht, wenn man den Anstand wahren will § 731 Ausrüstung Da der Wächter an sich eine Normgröße zu erfüllen hat, ist es Recht und billig, dieses auch von seiner Ausrüstung zu verlangen. Wir beschließen hierzu, daß ein Schwert die Länge von einem Schritt nicht zu unter- und anderthalb nicht zu überschreiten habe. Desweiteren folgen nun die Maße für Helm, Rüstung Stiefel, Beinkleid... Ein Schritt ist das Maß, das ein Wächter von 1.84 in voller Ausrüstung um 12.00 Uhr Mittags maximal durch einen Schritt erreichen kann. Mehr als 1.50 ist eindeutig kein Schritt mehr! § 234 Kriegszustand 1. Sollte der König einem anderen Staate den Krieg erklären, tritt somit dieses Gesetz des Kriegszustandes in Kraft 1.1 Das Gesetz des Kriegszustandes tritt außerdem in Kraft, wenn ein anderer Staat dem Staate Ankh-Morpork den krieg erklärt 1.2 Der Kriegszustand kann außerdem jederzeit auch ohne eine offizielle Kriegserklärung unter besonderen Umständen vom König beschlossen werden. 1.2.1 Was besondere Umstände sind, definiert alleine der König. 1.2.2 Falls der König nicht dazu im Stande ist, besondere Umstände zu definieren, definiert der in §2.2 genannte Personenkreis die besonderen Umstände 2. Jeder Ritter der Stadt hat im Kriegsfall eine Streitmacht oder zumindest ein Regiment zusammenzustellen und zu unterhalten 2.1 Die Regimenter Ankh-Morporks haben aus einer nicht zu geringen Zahl bewaffneter Bürgerinnen und Bürger zu bestehen, die vom Ritter im Umgang mit diesen Waffen geschult wurden 2.1.1 Landwirtschaftliche Werkzeuge wie Mistgabeln und Sensen zählen nicht zu den für Regimenter der Stadt zulässigen Waffen. 2.2 Die Regimenter stehen unter dem Befehl der jeweiligen Ritter. Den Oberbefehl über alle Regimenter Ankh-Morporks hat entweder der König oder ein von ihm auserwählter Stellvertreter. 3. Die Stadtwache ist im Kriegszustand weiterhin für die innere Sicherheit der Stadt zuständig und hat verstärkt auf fremdländische Aktivitäten auf ankh-morporkianischem Boden zu achten und diese nach Möglichkeit zu unterbinden oder, sollte dies nicht möglich sein, dem zuständigen Regiment zu melden. 3.1 In dieser Zeit sind Einwohner der Stadt fremdländischer Herkunft von der Stadtwache unter besondere Beobachtung zu stellen. 3.1.1 Fremdländische Bewohner sind an ihren äußeren Merkmalen (Hautfarbe, Augenfarbe, Haarfarbe, Größe, Statur, generelle Missblidungen, Sprachfehler u.ä.), sowie an der Sprache (Slang, Dialekte, Hochsprachen) zu erkennen. 3.1.2 Ausländische Bewohner können ohne Beweise unter dem Verdacht der Sabotage/Spionage sofort von der Stadtwache verhaftet und festgehalten werden, wozu kein Beschluss des Königs/eines anderen Würdenträgers nötig ist. 3.1.3 Um ausländische Bewohner oder gar inländische Spione aufzuspüren, hat die Stadtwache das Recht, sämtliche Gespräche mitzuhören und aufzuzeichnen, Wohnungen auf Verdacht zu durchsuchen, Postsendungen zu öffnen und die Privatsphäre in ähnlicher Weise zu übertreten. Paragraph 4: Definition eines Bürgers 1.Jeder Mensch der in Ankh-Morpork lebt und arbeitet ist ein Bürger 1b.Niedere Lebensformen sind keine Bürger, allerhöchstens Dauer-Besucher 1c.Auch Trolle sind eine niedere Lebensform 2.Jeder Bürger hat ein Privatsphäre(siehe Gesetz zur Regelung der Privatsphäre) 3. Jeder Bürger hat die Pflicht sich in jeder Lebenslage, eindeutig zu Identifizieren. 3.a. Ein Blick in den Spiegel mit den Worten: "Ja. Ich bins!" Gilt NICHT als Identifizierungsmöglichkeit 4. Jeder Bürger ist Verpflichtet ein vom König unterzeichnetes Dokument mitzuführen das ihn berechtigt einen Stein zu Imitieren. [Diese Verordnung wurde von König Ludwig dem Baum erlassen] § 2648a - Reichweite meiner Urteile Eine Wolke, die sich gegen die am Boden herrschende Windrichtung bewegt, ist ein Lebewesen und kann deswegen von mir zur Steinigung freigegeben werden. BASTA! gez. Lord Schnappüber $131/2 Fliehgeschwindigkeit Ein Dieb auf der Flucht vor der Wache darf die vorgeschriebene Fliehgeschwindigkeit NICHT unterschreiten, da dies zu einer sehr kurzweiligen Verfolgung führen würde. Bei zuwiederhandlung wird der Flüchtling verpflichtet eine von Schnappers Würstchen zu verzehren oder im Ankh zu baden. § 1.780c/II Internationales Steinrecht Jede optisch erkennbare Brücke mit vorgeschriebener Mindestlänge (s. Anhänge § 1.780r-g) darf von einem Troll bewohnigt werden, jedoch nur, wenn er Ansprüche darauf erheben kann. Itzo wären dies folgende: - der Troll kann nachweisen, dass diese Brücke schon seit mehr als zehn Jahren im Besitz seiner Familie ist - der Troll hat die Brücke vom Landes- oder Stadtherren abgekauft und kann dies bezeugen - der Troll wurde vom Landes- oder Stadtherren eingesetzt, muss in diesem Falle einen Teil des erwirtschafteten Ertrages abgeben - der Troll oder ein Angehöriger bildet selber einen wesentlichen Bestandteil der Brücke - weiters s. Anhänge 1.780ii Der Troll kann in diesen Fällen einen Wegezoll für Benützung der Brücke erheben, dieser darf nicht höher als ein Achtel des täglichen Einkommen des Landes- oder Stadtherren sein. Die Verwendung einer Keule oder sonstigen Gerätschaften ist erlaubt, um Personen das Steinrecht zu verdeutlichen. Der Landes- oder Stadtherr darf die Brücke kostenlos überqueren. Führen von Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten §1 Führen von Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten Um einen Eselskarren mit sonderechten zu führen bedarf es einer Lizenz zum Führen von Eselskarren und einer Lizenz zum führen einer Eselskarre im Wachdienst. §2 Lizenz zum Führen eines Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten Zum Erlangen der Lizenz zum führen einer Eselskarre im Wachdienst, muss der Antragsstellende über eine Lizenz zum Führen einer Eselskarre, sowie eine Lizenz zum Beantragen einer Lizenz zum führen einer Eselskarre im Wachdienst verfügen, sowie eine Ausbildung im Fahren mit Sonderrechten bei einer von der Ausbildungsleitung der Wache autorisierten Person durchgeführt haben. §3 Sonderrechte für Eselskarren Eselskarren der Stadwache haben immer Recht §3.1 Sonderrechte sind nur in notwendigem maße anzuwenden §3.2 Die Inanspruchnahme dieser Rechte liegen im Ermessen des Esels §3.3 Als Esel gelten auch Nilpferde, Pferde, Elefanten und andere Zugtiere §3.4 Eselskaren der Wache dürfen jede Verkehrsregel, der Stadt Ankh Morpork brechen. §4 Wegerechte für Eselskarren Hat ein Eselskarren der Stadtwache, oder einer Anderen von der Stadtwache lizenzierten Organisation seine Alarmglocke eingeschaltet, so ist diesem sofort platz zu schaffen. §4.1 Ist dies nicht der Fall, so wird der Person die den Weg versperrt jegliche Lizenz zum führen von Fahrzeugen für einen Monat abgenommen. Eine weitere Straffe liegt im Ermessen der Wachleitung. §5 Haftung Der Führer eines Einsatzfahrzeuges mit Wegerechten trägt dass volle Risiko dieser Fahrt. Sollte er einen Schaden jedwelcher Art verursachen, so hat er in erster Linie persönlich, und in zweiter Linie, die für ihn verantwortliche Organisation dafür aufzukommen. §5.1 Wird Illegal erlangtes gut bei einer Einsatzfahrt beschädigt oder zerstört, so haftet der Täter für den entstandenen Schaden. §5.2 Werden Personen während einer Einsatzfahrt verletzt, so haben sich diese, sofern es: a) Zivilpersonen sind, unverzüglich und b) Wachmitglieder sind, baldmöglichst auf der nächstgelegenen Wachstation zu melden.

Missionslinks

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