Paragraph 3: Die Stadtwache: Unterschied zwischen den Versionen
Aus WacheWiki
Zur Navigation springenZur Suche springen (Die Seite wurde neu angelegt: =Paragraph 3: Die Stadtwache= #Nur Menschen sind zur Wache-Mitgliedschaft berechtigt. Es darf dort keine niederen Rassen geben ##Trolle gelten auch trotz ihrer Höhe al...)  | 
				|||
| (Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | |||
#Nur Menschen sind zur Wache-Mitgliedschaft berechtigt. Es darf dort keine niederen Rassen geben  | #Nur Menschen sind zur Wache-Mitgliedschaft berechtigt. Es darf dort keine niederen Rassen geben  | ||
##Trolle gelten auch trotz ihrer Höhe als niedere Rasse.  | ##Trolle gelten auch trotz ihrer Höhe als niedere Rasse.  | ||
| Zeile 5: | Zeile 4: | ||
##Trotzdem werden keine Zombies, weder willenlose noch sonstige, eingestellt.  | ##Trotzdem werden keine Zombies, weder willenlose noch sonstige, eingestellt.  | ||
#Der gute Wächter ist mindestens 2 Meter hoch. Sollte er kleiner sein, kann er nicht über den Rang eines Obergefreiten in die Dienste treten.  | #Der gute Wächter ist mindestens 2 Meter hoch. Sollte er kleiner sein, kann er nicht über den Rang eines Obergefreiten in die Dienste treten.  | ||
| + | [[Kategorie:Recht und Politik]]  | ||
Aktuelle Version vom 21. März 2008, 22:53 Uhr
- Nur Menschen sind zur Wache-Mitgliedschaft berechtigt. Es darf dort keine niederen Rassen geben
- Trolle gelten auch trotz ihrer Höhe als niedere Rasse.
 
 - Die Stadtwache ist das ausführende Organ des Königs. Sie hat seinen Befehlen wie willenlose Zombies zu folgen.
- Trotzdem werden keine Zombies, weder willenlose noch sonstige, eingestellt.
 
 - Der gute Wächter ist mindestens 2 Meter hoch. Sollte er kleiner sein, kann er nicht über den Rang eines Obergefreiten in die Dienste treten.