RUM - Raub und unlizensierter Mord

Leitfäden


Ermittler - Kontakter - Püschologe - Verdeckter Ermittler

Leitfaden für Ermittler

Der klassische R.U.M.-Ermitller ist darum bemüht, sich ein möglichst umfassendes Bild vom Geschehen am Tatort vor seinem Eintreffen zu machen.

Seine Quellen bestehen dabei aus

- Befragungen (z. B. von Augenzeugen, Bedienstete, Verwandte etc.),
- Fundstücken am Tatort,
- Dokumenten und Ikonographien mit ersichtlichem inhaltlichen Zusammenhang zu dem Geschehen und
- Hintergrundinformationen bezüglich des Tatortes, der Beteiligten usw. (z. B. spielt ein ansässiges Gewerbe womöglich in den Fall mit rein oder bestehen verwandschaftliche Beziehungen zwischen den Befragten, die aus einem einsehbaren Archiv oder ähnlichem ersichtlich wären?).

Der Ermittler trifft im Idealfall spätestens zeitgleich mit der Spurensicherung am Tatort ein.

Seine zeitintensiven Aufgaben führen in der Praxis dazu, dass er noch lange, nachdem Spurensicherung und Gerichtsmedizin ihre Ergebnisse in Form von Berichten eingereicht haben, mit der Auswertung ihrer Hinweise beschäftigt sein wird.

Seine Tätigkeit erfordert unter anderem Aufmerksamkeit, Taktgefühl und Konsequenz, möglichst eine natürliche Autorität und nicht zuletzt sollte er des Schreibens und Lesens kundig sein, sowie eine gute Laufkondition haben. Beispielsweise werden viele der zu Befragenden erst an ihrem Wohnort aufgesucht und dann zur Kooperation überredet werden müssen.

Der Ermittler sammelt auf diese Weise Informationen, die er laufend miteinander vergleicht und in Beziehung zueinander setzt. Die Ergebnisse der Spurensicherung, diejenigen der Gerichtsmedizin und gegebenenfalls die ergänzenden Hinweise der Dienststelle zur Observierung von Gildenangelegenheiten runden seine Untersuchungen ab, so dass er von sich aus zu einer kooperativen Zusammenarbeit mit den genannten Abteilungen bzw. Kollegen dort bereit sein sollte.

Über das Bemühen, ein möglichst lückenloses Bild des Geschehens zu rekonstruieren hinaus, ist es das Ziel des Ermittlers, den Täter bzw. Schuldigen möglichst zweifelsfrei zu identifizieren und zu dessen Ergreifung beizutragen, wenn nicht sogar diese persönlich herbeizuführen.

Sollte es ihm nicht möglich sein, einen Fall in diesem Sinne zu lösen, ist es dennoch wichtig, dass er mit der korrekten Erstellung einer Fallakte vertraut ist, damit ein späteres Aufgreifen des Falles und ein Weiterführen der Ermittlungen ohne Informationsverlust sichergestellt ist.

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